

Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung in Deutschland ist eine verpflichtende Sozialversicherung, die Pflegekosten abdeckt, wenn man aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung auf Pflege angewiesen ist. Sie wurde 1995 eingeführt und ist der „fünfte Pfeiler“ des deutschen Sozialversicherungssystems.
Wer ist versichert?
Alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind automatisch in der Pflegeversicherung. Private Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Leistungen:
Es gibt verschiedene Pflegegrade (1–5), die den Grad der Hilfsbedürftigkeit bestimmen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhält man. Die Pflegeversicherung zahlt entweder Geldleistungen (für private Pflege durch Angehörige) oder Sachleistungen (für professionelle Pflegedienste). Auch Zuschüsse für Pflegeheime oder Hilfsmittel wie Rollstühle werden übernommen.
Wie beantrage ich die Leistungen?
1. Antrag bei deiner Pflegekasse stellen (die ist meist bei deiner Krankenkasse).
2. Ein Gutachter (oft vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen) kommt zu dir nach Hause und bewertet deinen Pflegebedarf.
3. Nach der Begutachtung wird dir ein Pflegegrad zugewiesen, und du kannst entsprechend der Leistungen wählen, die du in Anspruch nehmen möchtest (z.B. Pflegegeld oder Pflegedienst).
Weitere Informationen können sie den Weblinks entnehmen.